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Die dorlónische Inquisition PDF Drucken E-Mail
Die dorlónische Inquisition
Die Inquisition widmet sich unter Mitwirkung von Geistlichen und im Auftrag des Reiches und der Kirchen in erster Linie der Verfolgung der Häresie und bedient sich dabei der in der Lex Quaestio niedergeschriebenen Prozessform des Inquisitionsverfahrens.

Die Institution

In Dualdon, in einem trutzigen Gebäude am Hafen, das mit der alten Wehrmauer der Stadt direkt verbunden ist, befindet sich der Sitz der Inquisition - gegründet vom Großinquisitor Milor unmittelbar nach der Reichsgründung, um die dämonischen Umtriebe im Reich und die Unterstützer von Drugor und Vulgon zu bekämpfen. Nachdem Milor sein Amt niederlegte und das Reich verließ, wurde die Inquisition neu organisiert, so dass heute die Institution von einem Rat geführt wird.

Der Rat besteht aus dem Erzlegaten des Reiches und den Oberhäuptern der vier Kirchen der großen Götter. Der Rat tritt mindestens jedes Quartal zusammen, während die Alltagsgeschäfte durch fest benannte Vertreter geführt werden. Dem Rat ist auch ein Verbindungsmann der Dorlónischen Informationsagentur (DIA) zugeordnet, an den Quartalssitzungen des Inquisitionsrates nimmt auch der Chef der DIA teil.

Der Rat übernimmt dabei die Kontrolle und die Koordination der Angelegenheiten der Inquisition, wobei auch entsprechende Durchführungsverordnungen auf Grundlage der Gesetze erlassen werden. Als richterliches Organ wird der Inquisitionsrat nur bei der (bisher noch nie erfolgten) Anklage gegen Adlige tätig.

Beteiligung der Kirchen

Auch wenn alle vier großen Kirchen im Inquisitionsrat vertreten sind, so ist ihre Beteiligung bei der Durchführung der Inquisition sehr unterschiedlich. Die Leylindakirche stellt keine Mitarbeiter für die Inquisition, während die Ceomekirche ausschließlich mit Wissen, in erster Linie arkaner Art, beratend tätig ist. Daher ruht die Ausführung in erster Linie auf den Schultern der Taphanor- und der Vashankakirche, von denen jeder Orden besonders geschulte, erfahrene und für diese Aufgabe befähigte Geistliche zur Inquisition abstellt.

Personal der Inquisition

Neben dem Inquisitionsrat und der Inquisitionsverwaltung in Dualdon, in dem sich auch das gemeinsam mit der DIA geführte und verwaltete Archiv befindet, besteht die Inquisition aus den Inquisitoren und Inquisitionsdienern. Sie sind nicht zahlreich, wenngleich ihre Anzahl im Bedarfsfall immer durch die Kirchen den Erfordernissen angepasst werden kann.

Die Inquisitionsdiener sind von den Kirchen bzw. Orden besonders ausgesuchte Geistliche und verdiente, vertrauenswürdige Mitarbeiter der DIA, die zur Inquisition abgestellt werden, um im Reichsgebiet (und, auf besondere Anordnung des Inquisitionsrates auch außerhalb des Geltungsbereiches der Lex Dorlóniz) Verdachtsfällen der Häresie nachzugehen, diese zu untersuchen und Anhänger von Vulgon zu verfolgen. Sie führen die Beweis- und Anklagesuche (meist unterstützt durch den örtlichen Büttel) und damit die Voruntersuchungen des Inquisitionsprozesses durch.

Wenn die Verdachtsfälle sich erhärten und eine Anklage erforderlich ist, übergibt der Inquisitionsdiener die Ergebnisse seiner Untersuchungen dem Inquisitor. Inquisitoren gibt es nur wenige, und sie bestehen aus Geweihten, die meist über eine längere Erfahrung als Inquisitionsdiener verfügen, bevor sie ihr verantwortungsvolles Amt übernehmen dürfen. Basierend auf den Ergebnissen der Beweiserhebung der Inquisitionsdiener, erhebt der Inquisitor die Anklage und eröffnet damit das Inquisitionsverfahren.

Das Inquisitionsverfahren

Das Inquisitionsverfahren ist eine besondere Form des Ermittlungs- und Strafprozesses, das auch als Verfahren gegen Kleriker im innerkirchlichen Bereich angewendet wird. Im Unterschied zu der sonst auch in Dorlónien gängigen Gerichtsform, erhebt in einem Inquisitionsprozess nicht eine Konfliktpartei, sondern ein obrigkeitlicher Ankläger Klage von Amts wegen und im öffentlichen Interesse. Ankläger und Richter fallen damit in Personalunion zusammen. Aktiv wird ein Inquisitor bereits dann, wenn der schlechte Leumund einer Person ruchbar wird. Ebenfalls sind im Inquisitionsverfahren auch Verwandte, Minderjährige und Beleumundete zeugnisfähig.

Die Inquisition, die Untersuchung, wird durch eine Beweis- und Anklagesuche eröffnet. Während dieser Zeit wird der der Häresie Verdächtige meist in Haft genommen, um eine Flucht zu verhindern. Nach einer auf den geringsten Verdachtsmoment oder Beweis basierenden Anklage erfolgen alle weiteren Ermittlungen im Prozess selbst. Dabei steht die Ermittlung der möglichst durch Geständnisse zu offenbarenden Wahrheit im Vordergrund des Inquisitionsverfahrens, nicht die Anklage selbst. Zum Beweis von Schuld oder Unschuld gibt es die Möglichkeiten des Schuldeingeständnisses des Angeklagten, der arkanen oder klerikalen Wahrheitsfindung und die Aussage von Zeugen, die häufig durch weitere Zeugenaussagen gestützt werden. Dabei werden die Namen der gegen ihn aussagenden Zeugen geheim gehalten. Als oberstes Beweismittel wird aber immer ein Geständnis angestrebt.

Auch wenn die rationale Beweisführung im Vordergrund jedes Inquisitionsverfahrens steht, so sind Urteile der Götter ebenfalls zulässig. Die peinliche Befragung (und damit die Folter) wird, anders als bei Inquisitionen anderer Länder und Völker, nicht eingesetzt. Der Prozessablauf wird immer schriftlich dokumentiert und zur Überprüfung dem Inquisitionsrat zur Kontrolle vorgelegt, bevor er im Archiv der dorlónischen Inquisition in Dualdon aufbewahrt wird.

Die Verurteilung und die Lex Quaestio berufen sich in ihrer rechtlichen Grundlage auf die Lex Dorlóniz, Artikel 3, Nummer 1. Meist wird, vor allem bei Anwesenheit eines Geistlichen der Vashankakirche, das Urteil direkt vollstreckt.

© Text: Hagen Hoppe | Foto: Hagen Hoppe