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Recht und Gesetz

Nach dem Zerfall des Imperiums von Ramar im Zeitalter der Spaltung existierten in den unzähligen Herrschaftsgebieten des heutigen Reiches Dorlónien unterschiedliche Rechtsvorschriften, die aber alle ihren Ursprung in den imperialen Gesetzen hatten. In den etlichen Herrschaftsgebieten galten unterschiedliche Rechtsvorschriften, die aber alle auf die alten Gesetze aus dem Imperium, dem Gewohnheitsrecht und nicht zuletzt auf den durch die göttlichen Gebote vorgegebenen Rechten basierten. Doch zwischen den Herrschaftsgebieten herrschte oft Krieg um die Macht und die Vorherrschaft. So vermochten einige Herrscher, zumal sie dem Zwielicht dienten, auch das Recht durch die Schärfe ihrer Klinge zu beugen.

Nachdem das Land durch Lord Nurbicon ika Rastan und sein Heer befriedet und unter dem Namen Dorlónien als ein Reich geeint wurde, reformierte der Erzlegat Thalios Darkstalker in mühsamer Arbeit die Gesetzeswerke der vielen Herrschaftsgebiete und formte aus ihnen unter Berücksichtigung der Gebote der Götter ein einheitliches Gesetz für das gesamte Reich. Im Jahre 2 nach Neuer Ordnung wurde dann die Lex Dorlóniz als grundlegende Rechtsbulle des Reiches Dorlónien erlassen. Nach diesem Gesetzeswerk hat sich fortan jeder Bürger jedweden Standes als auch jede Person, welche sich im Reichsgebiet aufhält, zu richten, und es sei gesagt, dass Unwissen nicht vor Strafe schützt.

Initiiert durch den Reichsherrn, welcher als Runenkrieger ein Gläubiger Taphanors ist, und beseelt von dem Willen, den Geboten der Götter zu folgen als auch ihren Willen zu vollstrecken, in dem das Volk im hohen Norden der bekannten Welt seine Aufgabe im Kampfe wider den Mächten des Zwielichts wahrnehmen möge, wurde das Inquisitionsgesetz, die Lex Quaestio, geschaffen. Die restlichen Schergen Drugors und Vulgons, welche im Osten des Reiches eine Schreckensherrschaft errichten wollten, zu ergreifen und ihrer gerechten Strafe zu überantworten, ist die Aufgabe der Männer und Frauen der Inquisition. Diese Inquisitoren und Inquisitionsdiener verfolgen alle Umtriebe der Mächte des Zwielichts, in erster Linie alle Arten der Dämonologie und Nekromantie.

Neben diesen Gesetzeswerken gibt es noch etliche weitere Gesetze, Verordnungen und Vorschriften, so über die Zahlung des Zehnt, über das Zollwesen und das Seerecht, um nur einige zu nennen. Doch im täglichen Leben der Dorlónier spielt auch das Gewohnheitsrecht eine nicht zu unterschätzende Rolle. Wenngleich es nicht unbedingt niedergeschrieben ist, so gilt es auf Grund der jahrhundertealten Überlieferung dennoch als geltendes Recht, welches auch vor Gericht einklagbar ist und über das sich somit auch jeder Besucher des Reiches informieren sollte.

© Text: LandesOrga | Foto: Dirk Schmidt / Pixelio